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Einen Schritt nach vorn wagen!

Montag, der 27. Januar 19971997, Politische Partizipation, Pressemitteilungen, Themen

Nach 35 Jahren Migration in die Bundesrepublik Deutschland geht es nicht an, daß die Einwanderer, die bereits in der vierten Generation in Deutschland leben, immer noch als Ausländer angesehen werden und somit Gegenstand eines Ausländergesetzes sind.

Unsere vordringliche Forderung bleibt weiterhin die Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechtes von 1913: Dauerhaft hier lebende “Ausländer” müssen ohne weitere Voraussetzungen eingebürgert werden, hier geborene Kinder automatisch die deutsche Statsbürgerschaft erhalten, wie dies in fast allen europäischen Staaten die Norm ist.
Folgende Punkte sind uns besonders wichtig, da sie einer Integration nachgerade entgegenstehen:

•    Die Ausweisung länger in Deutschland lebender und hier geborener bzw. aufgewachsener Ausländer sollte ausgeschlossen werden. Es kann nicht sein, daß dieser Personenkreis dadurch doppelt bestraft wird, daß jemand in ein Land abgeschoben wird, zu dem jeglicher Bezug fehlt. Nicht Abschiebung sollte hier das Motto sein, sondern Resozialisierung.

•    Bei Rentnern ausländischer Herkunft, die längere Zeit in ihrem Herkunftsland verbringen möchten, sollten aufenthaltsrechtliche Regelungen nicht vom Bezug einer Sozialhilfe abhängig gemacht werden. Viele nichtdeutsche Rentner beziehen wegen relativ geringer Beitragszeiten und niedriger Löhne während ihres Erwerbslebens sehr niedrige Renten und sind dann auf Sozialhilfe angewiesen.

•    Die Regelung, für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung die Zahlung von wenigstens 60 Monatsbeiträgen an die Rentenversicherung zur Voraussetzung zu machen, muß aufgehoben werden. Kein Jugendlicher kann diese Bedingung erfüllen, die auch für Arbeitsimigranten gedacht ist, nicht für ihre Kinder.

•    den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland für alle automatisch ermöglichen

•    den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für die hier dauerhaft lebenden Nicht-deutschen nach einer bestimmten rechtmäßigen Aufenthaltsdauer als einen Rechtsanspruch vorsehen (in Schweden reichen dafür 3, in Frankreich 5 Jahre aus, auch für Deutschland müßten 5 bis 8 Jahre genügen),

•    beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sollten alle, die aus den unterschiedlichsten, für sie jedoch plausiblen Gründen, ihre alte Staatsbürgerschaft – wenn auch in passiver Form – beibehalten wollen, dieses Recht haben.

Im Hinblick auf die Zukunft wird sich die Türkische Gemeinde in Deutschland nicht mit Scheinlösungen bei der Regelung des Status der Einwanderer zufriedengeben. Unsere zentrale Forderung ist weiterhin die rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung von “Deutschland-Türken”.