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Ist die Bundesrepublik noch ein Rechtsstaat?

Montag, der 27. Juli 19981998, Pressemitteilungen, Themen, Türkei und EU

Als “Wiedereinführung der Sippenhaft” verurteilte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD, Safter Çınar, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München, den 14jährigen “Mehmet” wegen krimineller Taten gemeinsam mit seinen völlig unbescholtenen Eltern auszuweisen.

Daß der in der Bundesrepublik geborene und aufgewachsene “Mehmet” von einer starken kriminellen Energie getrieben werde, stehe außer Zweifel. Da er aber in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen sei, habe auch er ein Anrecht darauf, die Folgen seiner Taten in der Bundesrepublik zu verbüßen. Leider ließe aber die Rechtslage eine Ausweisung des Jugendlichen zu. Es sei mehr als zynisch, wenn das Verwaltungsgericht meine, der Jugendliche genieße auch deshalb keinen Ausweisungsschutz, weil ja die Eltern mit ausgewiesen würden.

Der eigentliche Skandal sei aber die Mitausweisung der Eltern, die seit über 30 Jahren in der Bundesrepublik leben. Sie hätten hier ein völlig unbescholtenes Leben geführt, seien jetzt im Rentenalter. Es sei eine absurde Rechtskonstruktion, sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auszuweisen. “Dies kann nur noch als Sippenhaft” bezeichnet werden”, so Çınar.

“Diese Ereignisse dürften weder als Bayrische Posse, noch als überzogene Erscheinung im Bundestagswahlkampf abgetan werden”, heißt es in der Erklärung der TGD. Sie zeigten, wie weit die gegen die nichtdeutsche Minderheiten gerichtete Politik es gebracht habe und in Zukunft bringen wird.

“Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag nicht nur gegen die Integrationspolitik, sondern auch gegen den Integrationswillen der nichtdeutschen Minderheiten”, so Çınar. Wer so mit den Menschen umgehe, dürfe sich nicht wundern, wenn diese sich selber abgrenzten.

“Ich erwarte den geballten Aufschrei der deutschen Öffentlichkeit”, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der TGD, Safter Çınar.