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Zum Beschneidungsbeschluss des Landgerichts Köln

Mittwoch, der 27. Juni 20122012, Pressemitteilungen, Religion, Themen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat in einer ersten Stellungnahme Verständnis auf die Reaktionen seitens des Zentralrates der Juden in Deutschland und der Muslime.

Das Gericht hat die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung eingestuft und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vor dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung gestellt.

Die Beschneidung von Jungen sei seit Jahrhunderten die religiöse Praxis bei den Juden und Muslimen, die durch das Landgericht nun in Frage gestellt werde, erklärte die Türkische Gemeinde in Deutschland.

Das Amtsgericht Köln stellte die medizinisch einwandfrei durchgeführte Behandlung in einem ersten Urteil im September 2011 fest. Der angeklagte Arzt wurde damals freigesprochen. Das Gericht entschied, dass die Beschneidung als “traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft diene”. Durch sie werde einer drohenden Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Beschneidung aus medizinischen Gründen von Vorteil sei. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland gehe davon aus, dass die nächste Instanz das Urteil korrigieren werde.

Ferner habe die Türkische Gemeinde in Deutschland die Befürchtung geäußert, dass es nun zu unerlaubten und fachfremden Eingriffen kommen könne, und dadurch die Gesundheit der Kinder noch mehr in Gefahr geraten könnte. Ein „Beschneidungstourismus“ könnte die Folge sein, so die Türkische Gemeinde in Deutschland.