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TGD legt Wahlprüfsteine vor

Donnerstag, der 11. Juli 20132013, Pressemitteilungen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland legt für die anstehende Wahl des 18. Deutschen Bundestags sieben Wahlprüfsteine vor. Die Landesverbände der TGD werden bis zur Bundestagswahl am 22. September mehrere Veranstaltungen durchführen, um die ca. 700.000 wahlberechtigten Wähler_innen türkischer Herkunft zu mobilisieren.

Wahlprüfsteine der Türkischen Gemeinde in Deutschland

(1) Bundesministerium für Teilhabe und Migration

Zurzeit liegt die grundsätzliche Kompetenz im Bereich der Migration und Teilhabe in der Hand des Bundesinnenministeriums. Dies führt dazu, dass das Thema mit ordnungs- und sicherheitspolitischen Aspekten besetzt wird. Teilhabe und Einwanderung sind jedoch Querschnittsthemen, die unter einem neu zu schaffenden Ministerium mit Mitzeichnungsbefugnis ausgestattet werden sollte. Diesem Ministerium sollte auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet werden.

(2) Kampf gegen Rassismus

Die Mordserie und die Anschläge der rechtsextremen Terrorgruppe haben Deutschland erschüttert. Unfassbar ist, dass die untergetauchte Gruppe mit Unterstützung eines breiten Netzwerks mehr als ein Jahrzehnt unbehelligt Gewalttaten begehen konnte. Und dies trotz Beobachtung der Neonazi-Szene durch Verfassungsschutz und andere staatliche Organe.

Die Morde der „Zwickauer Terrorgruppe“ sind keine singulären Ereignisse. Nach Recherchen des Tagesspiegels wurden seit 1990 in Deutschland mindestens 148 Menschen Opfer rechter Gewalt. Viele der Taten tauchen in den offiziellen Statistiken nicht auf.

Eine umfassende strafrechtliche Aufklärung aller rassistischen Morde und Anschläge ist erforderlich. Es müssen auch die Personen in den Blick genommen werden, die eine Aufdeckung behindert haben. Aufgeklärt werden müssen die mittel- und unmittelbaren Verbindungen zu staatlichen Organen sowie die Verantwortung für die Ermittlungspannen. Daneben ist eine politische Aufarbeitung der Vorgänge und Strukturen notwendig, die zum Versagen staatlicher Organe beim Schutz vor rechtsextremen Gewalttaten geführt haben.

Jahrelang haben die Ermittlungsbehörden rassistische Mordmotive ausgeschlossen. Die einseitigen Ermittlungen in Richtung „Ausländerkriminalität“ haben gedanklich die Opfer zu Mittätern gemacht und die Familien der Opfer auf unerträgliche Weise zusätzlich belastet. Unübersehbar liegt dieser nun eingestandene (Ermittlungs-)Fehler in latent rassistischen Strukturen der Ermittlungsbehörden.

Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt und ihre Angehörigen bleiben häufig mit den psychischen und finanziellen Folgen allein. Teilweise sind sie gezwungen ihre Beschäftigung, ihren Lebensmittelpunkt und ihre Freunde aufzugeben. Solidarität mit den Opfern und Angehörigen erfordert daher individuelle Unterstützung sowie den Auf- bzw. Ausbau von Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalt und eine Ausweitung der Programme zur Opferentschädigung.

Die Auseinandersetzung mit den Morden und Anschlägen und deren Aufklärung darf nicht reduziert werden auf die Bekämpfung von Gewalttaten und Naziterror durch repressive Maßnahmen oder eine stärkere Beobachtung der Neonazi-Szene. Auch die dahinter stehenden neonazistischen und rechtsextremen Grundüberzeugungen müssen bekämpft werden. Seit Jahren verbreitet die NPD ihre rassistische und teils auch nationalsozialistische Ideologie. Nicht zu akzeptieren ist, dass rassistische Propaganda auch noch von denjenigen bezahlt werden muss, die Ziel der Angriffe sind.

Erforderlich ist eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung. Die Folgen für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für Partizipation sind vielfältig: Sie reichen von individueller und struktureller Diskriminierung in Bildung, Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche bis hin zu Verdächtigungen und Vorverurteilungen.

Wer Rassismus und Rechtsextremismus nachhaltig bekämpfen will, darf in seinen Aktivitäten und Maßnahmen nicht an den sichtbaren Ereignissen stehen bleiben. In den Blick gerückt werden müssen rassistische und rechtsextreme Ideologien. Eine nachhaltige Überwindung von Rassismus und Rechtsextremismus erfordert eine Mainstreaming-Strategie, die in allen gesellschaftlichen und politischen Handlungsfeldern verankert werden muss. Einbezogen werden müssen dabei auch die Empfehlungen internationaler Organe zum Menschenrechtsschutz. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem strukturellen und institutionellen Rassismus.

Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, den Vorgaben des CERD-Ausschusses der Vereinten Nationen umzusetzen.

Die politischen Parteien und staatlichen Einrichtungen müssen einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischen Diskriminierungen gemeinsam mit demokratischen Organisationen entwickeln. Dabei einbezogen werden muss auch die Politik gegenüber Zugewanderten, die diese immer noch von grundlegenden Partizipationsrechten ausschließt. Ziel muss eine Gesellschaft sein, in der Rassismus und Rechtsextremismus geächtet werden.

(3) EU-Beitritt der Türkei

Die Deutschlandtürken treten entschieden für eine EU–Mitgliedschaft der Türkei ein. Die Kopenhagener Kriterien, deren Erfüllung zur Voraussetzung für den Beginn von Beitrittsverhandlungen zur Bedingung gemacht wurde, sind durch die Verabschiedung zahlreicher Verfassungsänderungen und mit einem umfangreichen Reformpaket des Parlaments der Türkei erfüllt worden. Bis jetzt wurde von den geöffneten und mit Erfolg verhandelten 15 Kapiteln nur ein Kapitel geschlossen. In diesem Jahr soll ein weiteres Kapitel eröffnet werden. Bei allen anderen Kandidatenländern wurde immer ein Beitrittsdatum genannt. Die Türkische Gemeinde in Deutschland erwartet eine eindeutige Beitrittsperspektive und einen Beitrittstermin.

Die EU Mitgliedschaft der Türkei wird auch den Teilhabeprozess der Deutschlandtürken beschleunigen und ihre Identifikation mit ihrer neuen Heimat Deutschland stärken. Bereits heute verstehen sich die Eurotürken als eine menschliche Brücke zwischen ihrem Herkunftsland Türkei und dem neuen Heimatland in der EU.

(4) Staatsangehörigkeitsrecht / Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger_innen

Das im Jahre 2000 in Kraft getretene Staatsangehörigkeitsgesetz verdient den Namen eines Reformgesetzes nicht. Die Einbürgerung wurde durch dieses neue Gesetz wesentlich verschärft. Erschwernisse wie Einführung von Tests (Einbürgerungstest), Erhöhung des Sprachniveaus, Verschärfungen bei der Sicherung des Lebensunterhalts haben zur Reduzierung der Einbürgerungen geführt. Ein demokratischer Staat kann sich nicht leisten, dass die Kluft zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung weiter klafft. Es gibt viele Bezirke, in denen ein nicht zu unterschätzender Anteil der Menschen ohne jede Mitwirkungsmöglichkeit ist. Somit führt diese Situation zu einem Demokratiedefizit und zu Legitimationsproblemen der Politik.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist zu überarbeiten, die Hürden sind, aus dem Weg zu räumen, die Mehrstaatigkeit ist zuzulassen und die sog. Optionspflicht abzuschaffen.

Das kommunale Wahlrecht ist für Nicht-Deutsche-Staatsangehörige aus den EU-Ländern eingeführt worden, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1989 dieses Recht nur deutschen Staatsangehörigen zugesprochen hatte. Aus diesem Grund könnte das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger_innen eingeführt werden, um die Partizipationsmöglichkeiten der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit mindestens 3jährigen Aufenthalt zu erweitern.

(5) Teilhabegesetz auf Bundesebene

Menschen mit Migrationshintergrund sind (mit einem Anteil der bei circa 20 Prozent liegen dürfte) ein nicht unerheblicher Teil der Einwohnerschaft des Bundesgebietes. Ihnen stehen bisher keine ausreichenden gleichberechtigten Möglichkeiten zu, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dem stehen faktische und rechtliche Hindernisse entgegen.

Die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund deutscher und anderer Staatsangehörigkeit liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Der Weg dazu führt über eine gleichberechtigte Teilhabe.

Im Migrantenteilhabegesetz und anderen Gesetzen ist daher vorgesehen:

  • die aktive Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe,
  • der Abbau von Eingliederungshemmnissen
  • die besonderen Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund als Bereicherung zu verstehen und zur Entfaltung kommen zu lassen.

Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • die Förderung von Bildung und Erwerbstätigkeit, einschließlich erweiterter Möglichkeiten des Zugangs zu Ausbildungsförderungen,
  • Verbesserungen bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen,
  • der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse und die Erhaltung und Förderung von anderen Herkunftssprachen, sowie die Respektierung von Herkunftskulturen, auch als Bereicherung für die Gesamtgesellschaft,
  • Vorteile für freie Träger und Wirtschaftsunternehmen, die Menschen mit Migrationshintergrund fördern,
  • ein Gleichstellungs- und Förderauftrag für den öffentlichen Dienst,
  • die Einführung von Diversitätsbeauftragten im Bundespersonalvertretungs- und Betriebsverfassungsgesetz,
  • die Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund in Gremien des Bundes,
  • Wiederherstellungs- und Schadensersatzansprüche bei ungerechtfertigten Diskriminierungen im Sozialrecht,
  • Berücksichtigung des menschenwürdigen Existenzminimums und von Bildungsbedarfen im Sozialrecht,
  • (Wieder-) Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf SGB II und XII,
  • Verbesserungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Änderungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere Er­leichterung des Erwerbs eines unbefristeten Aufenthaltsrechts und beim Familiennachzug,
  • Erleichterungen im Staatsangehörigkeitsrecht, namentlich Einschränkung der Verlustgründe und Ermöglichung von Mehrfach­staatsangehörigkeiten für Deutsche und Einzubürgernde.

(6) Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Migrationshintergrund

 

Um die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Migrationshintergrund zu verändern, fordert die Türkische Gemeinde in Deutschland:

  • Besondere Zuschüsse für Betriebe

Betriebe, die Menschen mit Migrationshintergrund – insbesondere Geringqualifizierte – einstellen, sollten finanzielle Zuschüsse erhalten und damit für ihre Vorreiterrolle „belohnt“ werden. Denn durch finanzielle Anreize werden Betriebe dazu motiviert, Personen mit Migrationshintergrund einzustellen. So können Vorurteile und Vorbehalte abgebaut werden.

  • Anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Das anonymisierte Bewerbungsverfahren, das als Modellprojekt von fünf Unternehmen und drei öffentlichen Arbeitgebern durchgeführt wurde, zeigte uns das Ergebnis, dass bei diesen Bewerbungsverfahren der Fokus auf die Qualifikation gelenkt wird. Um eine Diskriminierung für Frauen, Ältere, Migranten auszuschließen, muss das anonymisierte Bewerbungsverfahren in allen Bereichen verpflichtend eingeführt werden.

  • Zielgrößenregelung im Öffentlichen Dienst

Die öffentlichen Einrichtungen sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und bei der Einstellung von Personen mit Migrationshintergrund die Vorreiterrolle übernehmen. Das Bewusstsein, diese Menschen ein Teil dieser Gesellschaft sind, ist nicht ausreichend vorhanden. Solange diese Erkenntnis nicht bei den Arbeitsmarktakteuren angekommen ist, bedarf es eines staatlich gesteuerten Instruments. Denn ohne positive Maßnahmen kann die jetzige Ungleichheit nicht abgefedert werden. Auch hätten Bürger_innen mit Migrationshintergrund Vorbilder und mehr Hoffnung, sich als ein akzeptierter Teil dieser Gesellschaft fühlen zu dürfen. Die Zielgrößenregelung sollte die Verteilung kultureller und ethnischer Zugehörigkeit in der Gesellschaft widerspiegeln.

  • Nachbesserung des Anerkennungsgesetzes

Die Übernahme der Kosten für die Antragstellung und für die Teil– und Nachqualifizierung sollte gesichert sein. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass das Potential der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund genutzt wird. Ferner müssen alle Bundesländer eigene Landesanerkennungsgesetze verabschieden, damit auch die Anerkennung bei landesrechtlich geregelten Berufen gesichert werden kann.

Da manche Menschen mit Migrationshintergrund Probleme haben, Duplikate ihrer Abschlusszeugnisse ausstellen zu lassen, sollten Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt werden. Dies wäre auch der richtige Schritt, um später den Weg für die Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen zu öffnen.

  • Definition der Migrant_innen als Zielgruppe in der Sozialgesetzgebung

Menschen mit Migrationshintergrund sollten aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt als besonders zu fördernden Zielgruppe im § 1 des SGB II aufgenommen werden. Denn erst wenn die Menschen mit Migrationshintergrund als Zielgruppe definiert und in die Sozialgesetzgebung als solche mit aufgenommen werden, kann auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation erreicht werden.

  • Diversitykonzepte / Antidiskriminierungskonzepte in Betrieben

Betriebe sollten für die Problematik der Diskriminierung sensibilisiert werden. In Betrieben müssen Diversity- und Antidiskriminierungskonzepte eingeführt werden. Die Betriebe sollten unterstützt werden, diese Konzepte umzusetzen und dabei begleitet werden.

  • Ausbau von besonderen Qualifizierungsangeboten

Arbeitsmarktstrukturen sind bereits vorgegeben: Arbeitsplätze werden vor allem im Dienstleistungsbereich entstehen. Der bereits vorhandene Fachkräftebedarf in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren wachsen. Für den Wettbewerb in diesem Bereich sind Menschen mit Migrationshintergrund nicht ausreichend „ausgerüstet“. Aus diesem Grund müssen die Qualifizierungsangebote mit berufsbezogenen Sprachmodulen ausgebaut werden. Von Maßnahmeangebotsseite müssen dabei größere Anstrengungen unternommen werden. Dabei sollten die Fördermaßnahmen und die Weiterbildungsprogramme auf konkrete Defizitlagen abgestimmt werden.

(7) Senioren nichtdeutscher Herkunft

Es handelt sich hierbei um eine Bevölkerungsgruppe, deren Lebensbiographie durch die Arbeitsmigration gezeichnet ist und deren Sozialisation in der Kindheit, Jugend bis hin zum Erwachsenenalter in einem anderen Land stattgefunden hat; zwei Charakteristika, die das Altern der Migrant_innen beeinflussen und die spezifischen Aspekte ihres Alterns darstellen.

Es ist eine Aufgabe der Politik die Zielgruppe der älteren Migrant_innen in ihrem Prozess des Älterwerdens und in der Entscheidung, wo sie ihren Lebensabend verbringen möchten, zu unterstützen. Es sollten vielseitigere Maßnahmen gefördert werden, die auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen und Bedürfnissen der älteren Migrant_innen ausgerichtet sind:

  • Hierfür ist es notwendig, dass diese Maßnahmen sowohl muttersprachliche und kulturspezifische, als auch an der Biographie und dem sozialen Status unterschiedlicher Migrantengruppen spezifisch orientierte Angebote beinhalten.
  • Die Errichtung von zentralen Beratungsstellen, die diesen Personenkreis zu den unterschiedlichsten Themen rund ums Alter beraten, ist notwendig. Diese Beratungen sollten Hilfestellungen in finanziellen, gesundheitlichen und rechtlichen Belangen beinhalten.
  • Sinnvoll wäre hier eine Vernetzung der Beratungsstellen mit Migrantenorganisationen und Einrichtungen der Altenhilfe. Auf diese Weise wäre es möglich die speziellen Bedürfnisse dieser Menschen in Erfahrung zu bringen, sie an die entsprechenden Beratungsstellen und Institutionen weiter zu vermitteln und gezielte Maßnahmen mit bedürfnisorientierten Angeboten zu entwickeln.
  • Für die älteren Migrant_innen, welche in ihrer „alten“ Heimat ihren Ruhestand verbringen möchten, sind in Kooperationen mit den Pflegeeinrichtungen in der Türkei spezifische Angebote für die Zielgruppe zu entwickeln. Das würde keine zwangsläufige Kostenerhöhung für die Versorgungssysteme bedeuten. Aufgrund von günstigeren Dienstleistungen in der Türkei ist eher mit einer Kostenreduzierung zu rechnen.
  • Für die Realisierung der aufgezählten Vorschläge ist die finanzielle und institutionelle Absicherung von Zeiten, Aufgaben und Strukturen notwendig. Die für diesen Prozess notwendigen Ressourcen sind als anerkannter Aufwand der Versorgungssysteme in die Regelfinanzierung zusätzlich aufzunehmen.
  • Die Ausbildung der Medizinberufe sollten um interkulturelle und kultursensible Schulungen ergänzt und Anteil der Fachkräfte mit Migrationshintergrund und Fremdsprachenkenntnissen erhöht werden.