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Die Türkische Gemeinde in Deutschland fordert ein neues Einwanderungs- und Partizipationsgesetz

Freitag, der 18. März 20162016, Politische Partizipation, Pressemitteilungen, Themen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) begrüßt das von Bund und Ländern geplante Rahmenwerk für Einwanderung. „Ein zeitgemäßes Einwanderungsgesetz ist längst überfällig. Um den damit einhergehenden Herausforderungen wirksam zu begegnen, brauchen wir ein umfassendes Partizipationsangebot wie auch klare Regularien. Von diesen profitieren beide Seiten – sowohl die Einwanderer/innen als auch die Mehrheitsgesellschaft“, erklärt der TGD-Bundesvorsitzende Gökay Sofuoğlu.

Dazu gehöre auch ein Partizipationsgesetz, so Sofuoğlu weiter. Einen Entwurf für ein solches Partizipationsgesetz habe die Türkische Gemeinde in Deutschland bereits vor 2 Jahren vorgelegt.

Die TGD mahnt gleichzeitig, die politischen Bemühungen nicht ins Leere laufen zu lassen, wie in der Vergangenheit beispielsweise im Kontext der „Süssmuth-Kommission“ geschehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Fluchtbewegungen dürfe nicht länger gewartet werden, da eine weitere Verzögerung gesetzlicher Neuerungen die Einwanderer langfristig an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern könnte. „Wir dürfen nicht migrations- und integrationspolitische Entscheidungen hinauszögern, und uns am Ende dann über nicht erfolgte Teilhabe beschweren. Einwanderung kann nur dann ein Gewinn für alle Beteiligten sein, wenn die passenden Instrumentarien sowie rechtlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind“, sagt Gökay Sofuoğlu abschließend.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland appelliert an die Bundesregierung, die Migrantenorganisationen von Anfang an in den Prozess der Gesetzgebungsdiskussion einzubinden. Sofuoğlu: „Seit der Abschaffung des Bundesbeirates für Integration und Migration hat die Bundesregierung die Teilhabemöglichkeiten der Migrantenorganisationen auf Eis gelegt.“ Er fordert die Bundeskanzlerin auf, den Beirat wiedereinzusetzen und diesen mit erweiterten Rechten wie der Anhörung bei Gesetzgebungsverfahren auszustatten.