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Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug: BUND und TGD bilanzieren einjährige Zusammenarbeit

Samstag, der 26. November 20162016, Politische Partizipation, Presse, Pressemitteilungen, Themen

Berlin: Trotz bürokratischer Hindernisse ziehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) eine positive Bilanz aus ihrer einjährigen Zusammenarbeit beim „Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug“. Am 24. November 2015 startete das Sonderprogramm mit dem Ziel, auch Geflüchteten Möglichkeiten zu bieten, sich im Rahmen des BFD ehrenamtlich zu engagieren, Kontakte zu knüpfen und sich beruflich zu orientieren. Die TGD fungiert als Dachorganisation für interessierte Migrantenorganisationen und muslimische Gemeinden. Als koordinierende BFD-Zentralstelle nahm der BUND die TGD als Regionalstelle auf und unterstützt sie beim Aufbau der Strukturen.
„Die TGD hat eine wichtige Brückenfunktion übernommen, die wir als bundesweiter Mitgliederverband und BFD-Zentralstelle gerne unterstützen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete müssen gestärkt werden, damit den Menschen Sichtbarkeit und Anerkennung zuteilwird. Das enorme Engagement aller ehrenamtlich Tätigen ist die tragende Säule für soziale und ökologische Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft und für ein friedliches Miteinander. Wir möchten die Vielfalt in der Landschaft des ehrenamtlichen Engagements und Verbandsstrukturen stärken, die ähnlich wie der BUND auf dem Ehrenamt aufbauen“, sagte Weiger.
Von den 10.000 für das Sonderprogramm zur Verfügung gestellten BFD-Plätzen konnten bislang lediglich 55 Prozent belegt werden, nur 20 Prozent der Teilnehmer sind Menschen mit Fluchterfahrung. Ursache für diesen geringen Anteil seien vor allem behördliche Hürden. „Schwierigkeiten gab es insbesondere durch die unklaren Bestimmungen bezüglich der Beschäftigungserlaubnis für die Geflüchteten“, sagte Victoria Muntendorf, Leiterin der BFD-Zentralstelle im BUND. Denn die BFD-Plätze des Sonderprogramms dürfen bislang nur an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und an Asylberechtigte vergeben werden. „Für den Erfolg des BFD mit Flüchtlingsbezug ist es dringend notwendig, die Verwaltungsabläufe und die Vergabe der Beschäftigungserlaubnis bezogen auf den BFD zu vereinfachen“, so Muntendorf. Andere Flüchtlingsprogramme wie das Patenschaftsprogramm seien auf größere Nachfrage gestoßen, weil es weniger verwaltungstechnische Hürden gebe.
Austausch und Kooperation zwischen BUND und TGD funktioniere auf allen Ebenen gut, bilanzierte Martin Gerlach, Bundesgeschäftsführer der Türkischen Gemeinde in Deutschland „Der Weg, den die TGD und der BUND hier gemeinsam gegangen sind, zeigt deutlich, wie interkulturelle Öffnung gelingen kann, wenn das Ziel Engagement zu generieren und zu fördern in den Vordergrund gestellt wird. Der BUND hat seine Möglichkeiten und auch seine Zugänge zur Förderung uneigennützig für eine gute Sache zur Verfügung gestellt. Das ist großartig, aber die absolute Ausnahme”, bilanzierte Gerlach. Die Tatsache, dass Migrantenorganisationen bei der Vergabe von BFD-Plätzen noch nicht selbstverständlich beteiligt würden, sondern auf Verbände wie den BUND angewiesen seien, sei ein großer Wermutstropfen in dieser Erfolgsgeschichte. „Für den Bereich Integration und Migration im Regel-BFD muss eine eigene Zentralstelle geschaffen werden“, forderte Gerlach. Auf dem Integrationsgipfel, auf dem das gemeinsame Projekt vorgestellt worden sei, habe selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel die Öffnung des Regel-BFD angemahnt, so Gerlach.
Das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug“ richtet sich an Geflüchtete und ehrenamtliche Flüchtlingshelfer ab 18 Jahren und ohne Altersbeschränkung. Aktuell sind im Rahmen des Sonderprogramms 5.447 Freiwillige im Dienst, darunter 1.789 Menschen mit Fluchterfahrung.

Pressemitteilung vom 24. November 2016