M: info@tgd.de    |    T: +49(0)30-896 83 81 0

Referendum in der Türkei – worum geht es eigentlich?

Mittwoch, der 22. März 2017Aktivitäten, Themen, Türkei und EU, Über uns

[Türkçesi için buraya tıklayınız]

Die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. hat in ihrer Vertreterratssitzung am 4./5. Februar 2017 einstimmig beschlossen, sich in die Diskussion um das Referendum über die Änderungen der türkischen Verfassung einzuschalten und Position zu beziehen. Wir tun dies, indem wir persönlich darüber informieren und uns in Veranstaltungen austauschen, was eigentlich genau geändert werden soll und was dies für weitreichende Konsequenzen mit sich bringen kann.

Unser Ziel ist es, in dieser aktuell sehr polarisierten und aufgeheizten Stimmung in Deutschland, der Türkei wie auch in anderen europäischen Ländern zur Sachlichkeit beizutragen. Diese Stimmung drückt sich in den Medien (beider Länder) genauso aus wie in unseren Freundes-, Bekannten- und Familienkreisen. Wir sind überzeugt: Bei dem Referendum geht es nicht um Sympathie oder Ablehnung einer einzelnen Person, sondern es geht vielmehr um die Grundsatzfrage, welchen Weg die Türkei in Zukunft einschlägt.

Etwa 1,4 Mio. Türkeistämmige sind in Deutschland für das Referendum grundsätzlich wahlberechtigt. Sie können ihre Stimme in den türkischen Generalkonsulaten im Zeitraum vom 27. März bis 9. April abgeben (Weitere Informationen finden Sie hier).

Wir stehen konsequent für demokratische, pluralistische und friedliche Werte ein. Dies ist unser Ausgangspunkt und der Referenzrahmen zur Beurteilung der türkischen Verfassungsänderungen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  1. Der Präsident wird nicht mehr nur Staats- sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten wird faktisch abgeschafft.
  2. Das Prinzip der Überparteilichkeit des Präsidentenamtes wird abgeschafft. Der Präsident ist nicht mehr parteipolitisch neutral. Er kann damit sowohl Parteivorsitzender als auch Präsident gleichzeitig sein.
  3. Der Präsident entscheidet alleine über Ernennung und Absetzung seiner Stellvertreter. Er ist außerdem für alle Minister zuständig, wobei er beliebig und jederzeit Ministerien einrichten und abschaffen kann.
  4. Der Präsident erhält weitreichende Gesetzgebungskompetenzen. Per Dekret kann der Präsident neue Gesetze erlassen, ohne die Zustimmung des Parlaments einholen zu müssen.
  5. Das Prinzip des Misstrauensvotums wird abgeschafft. Anfragen des Parlaments können nur noch schriftlich an den Vizepräsidenten oder an Minister eingereicht werden, welche wiederum direkt vom Präsidenten ernannt werden.
  6. Der Präsident kann das Parlament nach Belieben auflösen.
  7. Der Justizminister wird direkt vom Präsidenten ernannt, wobei der Justizminister als Vorsitzender auch die Funktion des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte innehat.
  8. Der Präsident wählt weitere sechs der insgesamt dreizehn Mitglieder des Hohen Rates. Sieben Mitglieder werden vom Parlament gewählt. Als Abgeordneter nimmt er auf deren Nominierung auch einen direkten Einfluss.

Jursitische Quellen

Journalistische Quellen

Sie wollen uns unterstützen? Hier geht es zum Spendenaufruf unserer #neinheissthayir-Kampagne.