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Boykott gegen die Einführung der Visumspflicht

Der Bundesvorstand der Türkischen Gemeinde in Deutschland hat am Wochenende getagt.

Es standen viele Themen auf der Tagesordnung, unter anderem Aktionsformen zum “Europäischen Jahr gegen Rassismus”, ein Antidiskriminierungsgesetz, der Gesetzentwurf zur erleichterten Einbürgerung. Die TGD hat sich aber insbesondere intensiv mit der am 15. Januar 1997 vom Bundeskabinett beschlossenen Visum- sowie der Aufenthaltsgenehmigungspflicht für ausländische Kinder und Jugendliche unter 16. Jahren auseinandergesetzt und dazu folgendes festgestellt: Für die Türkische Gemeinde in Deutschland ist es nicht hinnehmbar, daß im Jahr 1997, das zum Europäischen Jahr gegen Rassismus erklärt wurde, eine Verordnung erlassen wird, die das Leben hunderttausender Kinder und Jugendlicher aus der Türkei, Marokko, Ex-Jugoslawien und Tunesien und deren Familien unnötig erschwert. Anstatt Maßnahmen für die allseits gewollte Integration der hier dauerhaft lebenden Nichtdeutschen zu ergreifen, wird mit dieser Verordnung der Integration erneut ein herber Schlag versetzt. Wir betrachten dies als eine neue Form von Ausgrenzung und Diskriminierung.

Mit dieser Maßnahme sollte laut Kanther die mißbräuchliche Einreise “unbegleiteter Kinder und Jugendlicher unter 16 Jahren” verhindert werden, die häufig als Drogenkuriere und -dealer illegal nach Deutschland kommen.
Dieses Problem ist auch uns bekannt, wird aber durch die Einführung einer Visumspflicht für diesen Personenkreis ganz gewiß nicht verhindert werden. Die neue Verordnung trifft also nicht die eigentliche Zielgruppe, Leidtragende sind größtenteils die in Deutschland geborenen Kinder der Einwanderer, die mit der Drogenproblematik nichts zu tun haben. Zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Einreise hätte es genügt, für unbegleitet einreisende Kinder und Jugendliche eine Bescheinigung über den legalen Aufenthalt der Eltern oder eines Elternteils in Deutschland zu verlangen.

Die TGD wird mit einer Reihe von Aktionen den Protest gegen diese Verordnung öffentlich machen, um zu verhindern, daß sie durch Zustimmung des Bundesrats Gesetzeskraft erlangt:
•    Am 27. Februar werden alle türkischen Kinder aufgerufen, nicht zur Schule zu gehen. Wir werden die Schulen bitten, die türkischen Kinder an diesem Tag zu entschuldigen und möglichst über diese Themen im Unterricht zu diskutieren. An diesem Tag sollen die Eltern mit ihren Kindern vor den Ministerien, Senatsverwaltun-gen, Bezirksämtern oder Ausländerbehörden zum gemeinsamen Protest zusammenkommen.

•    Wir planen in den nächsten Wochen Gesprächsforen mit den Verantwortlichen und Politikern in verschiedenen Bundesländern.
•    Wir werden diese Verordnung zum Thema von Gesprächen mit Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen machen.
•    Wir wollen hierzu auch Gespräche mit Bundesinnenminister Kanther sowie Außenminister Kinkel führen.
•    Auf der rechtlichen Ebene werden wir prüfen lassen, ob diese Verordnung gegen GG Art. 6/1, das Haagener

Minderjährigenschutzabkommen und das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und Deutschland verstößt.
Mit diesen und weiteren Aktionen wollen wir die deutsche und die türkische Öffentlichkeit informieren und dafür werben, die Verordnung zu Fall zu bringen.