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“Die vorgesehene Regelung geht am Problem und an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei”

Mittwoch, der 25. August 19991999, Pressemitteilungen, Themen, Türkei und EU

Der stellvertretende Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TDG), Safter Çınar, kritisierte die praktizierte Visa-Regelung für die Erdbebenopfer in der Türkei. “Die vorgesehene Regelung geht am Problem und an den Bedürfnissen der Betroffenenvorbei”, sagte Çınar.

Die vorgesehen Regelung sehe eine – zugegebenermaßen – unbürokratische Regelung für vom Erdbeben betroffene Kinder und Ehegatten von in der Bundesrepublik ansässigen Türkinnen und Türken. In diese Gruppe würden aber nach internen Schätzungen eine relativ kleine Anzahl von Personen fallen.

Die weitaus größere Zahl seien Erdbebengeschädigte, die enge Verwandte in der Bundesrepublik hätten. Für diese Gruppe habe die Bundesregierung überhaupt keine Regelung getroffen. Nach gültigem Ausländerrecht würde dies bedeuten, daß dieser Personenkreis überhaupt keine Chance hätte, sich zeitweilig bei ihren Verwandten in der Bundesrepublik aufhalten zu können.

“Angesichts der katastrophalen Verhältnisse im türkischen Erdbebengebiet und des nahenden Winteranfangs muß für diese Personen eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden”, so Çınar

§§ 30 und 32 Ausländergesetz ließen eine Visaerteilung “aus humanitären Gründen” problemlos zu, heißt es in der Erklärung des TGD weiter.

Çınar forderte Bund und Länder auf, vom Erdbeben geschädigten Verwandten von in der Bundesrepublik ansässigen Türkeinnen und Türken gemäß den Kriterien der Visaerteilung für Kinder und Ehegatten, mindestens sechtmonatige Aufenthaltsvisa zu erteilten, unter der Voraussetzung, daß die Einladenden die Unterhaltskosten übernehmen würden.

”Die Bundesregierung darf sich mit Regelungen, die an der Problemlage einer großen Zahl von Betroffenen vorbei geht, nicht aus ihrer Verantwortung vorbeimogeln, so Çınar weiter.

Bei dieser Gelegenheit dankte Çınar nochmals allen Bundesbürgerinnen und Bürgern für ihre Spendenbereitschaft.