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GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG AUF DER PRESSEKONFERENZ am 18. August 2000 in Berlin

  • GEGEN FREMDENFEINDLICHKEIT, RECHTSRADIKALISMUS UND GEWALT
  • FÜR EIN ANTI-DISKRIMINIERUNGSGESETZ UND EIN EINWANDERUNGS- UND INTEGRATIONSGESETZ

Die rassistische Gewalt in unserem Lande ist nicht neu. Seit der Stimmungsmache gegen politische Flüchtlinge und den Ereignissen in den Jahren 1991-93 (Hoyerswerda, Rostock, die Morde von Mölln und Solingen) hat die Gewalt gegen vermeintlich Fremde nicht abgenommen. Auch Politiker/innen der Mitte haben durch ihre Äußerungen und Aktivitäten dazu beigetragen (Anti-Asylkampagne, Unterschriften gegen die Mehrstaatigkeit, Aktionen gegen die GreenCard).

Dass die gesellschaftliche Empörung gerade in diesen Wochen ihren Höhepunkt erreicht hat, ist zwar erstaunlich, aber zu begrüßen. Es ist zu hoffen, dass Rassismus und Gewalt auf allen gesellschaftlichen Ebenen in allen ihren Dimensionen geächtet und ernsthaft bekämpft werden. Zugleich muss eine Neuorientierung in der Einwanderungspolitik stattfinden.

Gegen Rassismus und Gewalt

1)      Zur Bekämpfung rassistischer Tendenzen in unserer Gesellschaft ist ein gemeinsames solidarisches Handeln aller gesellschaftlicher Gruppen notwendig. Die Politiker/innen müssen endlich ihre Sprache und ihre Aktivitäten sorgfältig wählen (eine Kampagne gegen Neuregelung der Lebensgemeinschaft von Homosexuellen wäre ein solcher Beitrag, die Emotionen gegen Minderheiten schürt).

2)      Die Bundesregierung ist aufgefordert, das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ mit Leben zu erfüllen. Hier sind u.a. notwendig:

a)      Regierungs- und Staatsunabhängigkeit des Bündnisses bei gleichzeitiger Finanzierung der Aktivitäten durch die Bundesregierung,

b)      Eine drittelparitätische Besetzung, d.h. Vertreter/innen von

  • Staat und Parteien
  • Gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen
  • Migrantenorganisationen.

3)      Rassistische Aktivitäten müssen als solche erkannt und benannt und mit aller Härte und Konsequenz der vorhandenen Gesetze geahndet werden.

4)      Rassistische Organisationen und Parteien müssen verboten werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass unter missbräuchlicher Ausnutzung des Parteienprivileges neonazistische Infrastrukturen aufgebaut werden.

5)      Rassistische und neonazistische Propaganda insbesondere in den neuen Medien muss wirksam bekämpft werden

6)      Beginnend in der vorschulischen Erziehung muss Bildung interkulturell gestaltet werden, damit Kinder unterschiedlicher Herkunft sich kennenlernen und das friedliche Miteinander ausüben können.

7)      Durch Projekte müssen Begegnungsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsteilen gefördert werden.

8)      Es soll eine Stiftung zur kontinuierlichen Finanzierung von antirassistischen Projekten und Aktivitäten eingerichtet werden. Hierfür sind Mittel aus den (unerwartet hohen) Einnahmen der Versteigerung von UMTS-Lizensen zur Verfügung zu stellen. Diese Stiftung soll drittelparitätisch (siehe Punkt 2.) besetzt werden.

Antidiskriminierungsgesetz

Das in der Rot-Grünen Koalitionsvereinbarung angekündigte Gesetz gegen Rassismus und Diskriminierung muss entsprechend der Richtlinie 2000/43/EG des -Rates der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie „zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“) vom 19.7.2000 umgehend umgesetzt werden. Die Bundesregierung darf die durch die Richtlinie zulässige Dreijahresfrist nicht ausschöpfen.

Diese Europäische Richtlinie ist eine verbindliche und detaillierte Rechtsnorm für die EU-Mitgliedsstaaten. Diese sind nunmehr verpflichtet, die erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um Einzelne vor Benachteiligungen zu schützen und Verfahren zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einzuführen.

Mit der Richtlinie sind Diskriminierungen auf Grund ethnischer Zugehörigkeit in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen verboten.

Die Richtlinie definiert Diskriminierung wie folgt:

Eine “weniger günstige Behandlung” oder eine unmittelbare Ungleichbehandlung, einschließlich Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen sowie Belästigungen.

Die Richtlinie erlaubt auch die sog. positive Diskriminierung, d.h. besondere Fördermaß­nahmen zu Gunsten dieses Personenkreises. Sie verpflichtet die Mitgliedssaaten zum Dialog mit in diesen Bereichen tätigen NGOs.

Nach der Richtlinie wird der Rechtsschutz bei Diskriminierungsfällen und ein besonderer Schutz der Beschwerdeführer gewährleistet. Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen, sind festzulegen, Schadensersatz kann vorgesehen werden. Außerdem wird die Verbandsklage sowie die Möglichkeit, in besonderen Fällen die Beweislast dem Beklagten zu übertragen, zugelassen.

Einwanderungs- und Integrationsgesetz

 

Wir brauchen eine und Einwanderungs- und Integrationsgesetzgebung, denn auch künftig wird es eine grundgesetzlich geschützte Einwanderung in die Bundesrepublik geben (Familiennachzug, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler). Es ist wohl unbestritten, dass es darüber hinaus eine Einwanderung geben muss, um der negativen Bevölkerungsentwicklung und dem Expertenmangel in bestimmten Branchen entgegen zu wirken. Da empfiehlt es sich erstens ein systematisiertes, geregeltes und transparentes Einwanderungsverfahren zu entwickeln und zweitens von Beginn an integrationsfördernde Maßnahmen durchzuführen.

Das Einwanderungsgesetz sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Der Familiennachzug wird nicht weiter eingeschränkt oder gar quotiert
  • Das Asylrecht wird nicht weiter eingeschränkt
  • Aussiedler fallen auch unter diese Regelung
  • Darüber hinaus wird jährlich festgelegt, wie viele Personen nach welchen Kriterien aus Drittstaaten einwandern können
  • Hierfür wird eine Kommission aus Vertretern von Staat, Politik, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft eingesetzt, die dem Parlament Vorschläge unterbreitet.

Das Integrationsgesetz sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Das Amt der Bundesausländerbeauftragten wird eine mit Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle umgewandelt
  • Analog dem Niederländischen Modell werden für die Einwanderer verpflichtende kostenlose Integrationskurse eingerichtet (einjährige Kurse, die aus drei Teilen bestehen: (Sprachvermittlung, Gesellschaftskunde, Berufliche Orientierung)
  • Die regelmäßige Teilnahme ermöglicht anschließend eine sofortige Erwerbstätigkeit und führt zur frühzeitigen Aufenthaltsverfestigung
  • Die bereits vorhandenen Finanzmittel werden für diese Aufgaben konzentriert und ggf. erhöht.

Eine Einwanderungs- und Integrationsgesetzgebung wird sicherlich nicht alle Einwande­rungswillige berücksichtigen können und wird auch die illegale Einwanderung nicht unterbinden. Sie wird auch kein problem- und konfliktfreies Zusammenleben garantieren, sie kann aber die Voraussetzungen hier für schaffen.

Die Zusammensetzung der von Bundesinnenminister Schily eingesetzte Kommission lässt hoffen, allerdings wurden – wie auch im Vorfeld der Änderung des Staatsangehörigkeits­gesetzes- die Minderheitenorganisation nicht einbezogen. Es ist zu hoffen, dass die Kommission selber diesen Makel erkennt und sie frühzeitig in die Diskussion einbezieht.

Die Politiker erzeugen die Ängste in der Mehrheitsbevölkerung, die sie dann handlungsunfähig macht, und erschaffen viele Probleme, die sie im Zusammenleben zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung beklagen, selber. Erst wenn der Diskurs in unserem Land den Weg „weg vom ängstlichen Zuwanderungsvermeidungskonzept, hin zu einer positiven Bewertung von Zuwanderung“ (Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John) findet, wird es möglich sein, den Interessen der Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft gleichermaßen entsprechende Konzeptionen zu entwickeln und mehrheitsfähig zu machen.

Dieser Diskurswechsel ist eine der Voraussetzungen zur Bekämpfung von Rassismus und Gewalt.