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TÜRKISCHE GEMEINDE IN DEUTSCHLAND BEGRÜSST DAS HEUTIGE URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES

Donnerstag, der 19. Februar 20092009, Pressemitteilungen, Themen, Türkei und EU

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat in einer ersten Stellungnahme das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (C-228/06 vom 19.02.2009, SOYSAL-URTEIL) begrüßt.

Hier das Urteil:

Art. 41 Abs.1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, ist dahin auszulegen, dass er es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger wie der Kläger des Ausgangsverfahrens in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde.

Dieses Urteil bestätige die bisherige Linie des Europäischen Gerichtshofes, türkischen Staatsangehörigen ihre Rechte aus dem Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union anzuerkennen und ab dem 1. Januar 1973, keine weiteren Einschränkungen einzuführen, erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat. Kolat weiter: „Das Verfahren verändert die Anwendung der Schengen-Visaregeln und führt die Türkei an näher Europa heran.“

Kolat erwarte von der Bundesregierung die zügige Umsetzung des Urteils und Anweisung der Grenzpolizei und der Botschaft und der Generalkonsulate in der Türkei.

Kolat rief die Bundesregierung auf, gemäß Verschlechterungsverbot nach Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) 1/80 das Aufenthaltsgesetz zu prüfen und ggf. zu ändern, um die Einschränkungen gegenüber in der Bundesrepublik ansässigen türkischen Staatsangehörigen aufzuheben.

Die Bundesregierung wäre gut beraten, den Beitrittsprozess der Türkei in die EU voll und ganz zu unterstützen, anstatt die Rechte der türkischen Staatsangehörigen durch Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes nach und nach anerkennen zu müssen, so Kolat abschließend.