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Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt sind keine Einzelfälle

Zum Urteil des OLG Köln erklärt Serdar Yazar, Mitglied des Bundesvorstandes der TGD und genderpolitischer Sprecher:
„Das Urteil stellt ein wichtiges Signal für Menschen mit Migrationshintergrund dar, sich gegen erlebte Diskriminierungen auch rechtlich zu wehren. Noch zu wenige von Diskriminierung betroffene Menschen nehmen ihren Rechtsanspruch wahr. Wir hoffen, dass durch dieses Urteil sich Betroffene ermutigt fühlen, auch rechtliche Schritte im Falle einer Diskriminierung einzuleiten.
Diskriminierungen finden in unserer Gesellschaft tagtäglich statt. Dieser vor dem OLG Köln verhandelte Fall stellt nur die Spitze des Eisberges dar. Daher gilt es verstärkt auch Menschen über ihre Rechte zu informieren.
Die Politik und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind aufgefordert, ihre Bemühungen im Kampf gegen jede Form der Diskriminierung zu verstärken und dadurch Partizipation und Zugänge in die Gesellschaft zu schaffen.“