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KENAN KOLAT WIEDERGEWÄHLT

Montag, der 28. Juni 20102010, Aktivitäten, Pressemitteilungen

Auf dem 8. Bundeskongress der Türkischen Gemeinde in Deutschland, an der aus dem gesamten Bundesgebiet 155 Delegierte teilnahmen, wurde Kenan Kolat zum dritten Mal gewählt. Kolat bekam alle 155 Stimmen.

Kenan Kolat: „Ich freue mich auf diese hohe Zustimmung, die mich in unserer Arbeit stärkt, bringt aber auch hohe Erwartungen an mich. Ich werde alles tun, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.“

Am Bundeskongress wurden die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Hilmi Kaya Turan (Berlin), Bahattin Kaya (Berlin), Dr. Cebel Kücükkaraca (Kiel-Schleswig-Holstein), Hüseyin Yilmaz (Hamburg) bestätigt. Neu im geschäftsführenden Bundesvorstand sind Dr. Elif Cindik (München-Bayern), Dr. Tayfun Cilingir (Frankfurt-Hessen), Deniz Güner (Duisburg-NRW) und Ömer Köskeroglu (Wolfsburg-Niedersachsen).

In den Bundesvorstand sind weitere Personen gewählt: Gökay Sofuoglu (Baden-Württemberg), Serdar Yazar (Berlin), Yasemin Önel (NRW), Cumali Kangal (Berlin), Malik Karabulut (Hamburg), Yemliha Koc (Berlin), Seref Caglar (NRW), Erinc Ercan (Hamburg), Erhan Songün (Frankfurt-Hessen), Tufan Kiroglu (Schleswig-Holstein), Gülseren Doganer (Hamburg), Abide Dalli (Hamburg), Alptekin Kirci (Niedersachsen), Fatma Bitek (Schleswig-Holstein), Didem Yüksel (Berlin), Sevgi Özcakir (Schleswig-Holstein).

Das Motto des Bundeskongresses war „Mehrsprachigkeit unterstützen – Muttersprachenerwerb fördern“. Hierzu haben neben dem Bundesvorsitzenden Kolat, die Professorin der Universität Kiel, Prof. DR. Claudia Riehl und der Berliner Bildungssenator Prof. Dr. Jürgen Zöllner referiert. Der Bundeskongress vereinbarte eine intensive Zusammenarbeit mit den Föderationen der Elternvereine (FÖTED) und der Lehrervereine (ATÖF) zusammen zu arbeiten, um dem Motto des Kongresses gerecht zu werden.

Ferner beschloss der Bundeskongress eine Satzungsänderung, um als Anti-Diskriminierungs- und Verbraucherschutzverband anerkannt zu werden.

Mit einem weiteren Beschluss wurde der neu gewählte geschäftsführende Bundesvorstand beauftragt, einen Satzungsänderungsvorschlag für eine Geschlechterquote von mindestens 30% in allen Gremien der TGD vorzulegen.