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Beschluss des Rates der Europäischen Union nicht akzeptabel

Freitag, der 22. Juni 20122012, Pressemitteilungen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat den Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Visapolitik gegenüber der Türkei scharf kritisiert. Mit dem Beschluss habe die EU die Türkei aufgefordert, ein Rücknahmeabkommen für die Flüchtlinge, die über die Türkei in die EU kommen, zu unterzeichnen. Im Gegenzug sollen den türkischen Staatsangehörigen Visaerleichterungen in Aussicht gestellt.Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat erklärte: „Dieser Beschluss liegt weit hinter der Perspektive einer Visafreiheit. Das Wort Visafreiheit taucht in dem Beschluss nicht auf. Vielmehr wird nur von Visaerleichterung gesprochen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.02.2009 (Soysal-Urteil) den Weg zur vollständigen Visafreiheit eröffnet. Es gibt ein anhängiges Verfahren beim EuGH (Rechtsache Demirkan, Vorlage vom OVG Berlin vom 13.04.2011). Das (positive) Urteil wird Anfang 2013 erwartet.„Ich finde es nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung die legitimen Rechte der türkischen Staatsangehörigen aufgrund des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei permanent ablehnt und die höchstrichterlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichthofes nicht in das nationale Recht einfließen lässt und die Rechte dieser missachtet“, erklärte Kenan Kolat. Die Türkische Gemeinde in Deutschland forderte zugleich die türkische Regierung auf, den Beschluss der EU nicht zu akzeptieren und sich für die Rechte der türkischen Staatsangehörigen in Europa einzusetzen. Des Weiteren erwarte die Türkische Gemeinde in Deutschland die Einberufung des Assoziationsrates zur grundsätzlichen Klärung der Visafrage. Im Ankara-Abkommen vom 12.09.1963 (§ 25 Absatz 2) ist bei Unstimmigkeiten geregelt, dass beide Seiten den Europäischen Gerichtshof direkt anrufen können. „Der Europäische Gerichtshof könnte die Visafrage grundsätzlich lösen“, erklärte Kolat abschließend.