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Stellungnahme der Türkischen Gemeinde in Deutschland zu den Neonazi-Morden

Auf der heutigen Pressekonferenz erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, folgendes:

I.Versagen der Sicherheitsorgane

1) Verfassungsschutzämter führen offensichtlich ein Eigenleben. Die Politik kann sie kaum mehr kontrollieren. Anstatt die Verfassung und die in der Verfassung garantierten Grundrechte (Art. 2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) zu schützen, gefährden sie den demokratischen Rechtstaat. Aus diesem Grund muss alles auf den Prüfstand.Ob am Ende die Abschaffung des Amtes stehen kann, ist noch zu prüfen. Ein Neuanfang mit dem Vize-Chef Eisvogel ist nicht möglich.

2) Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter haben ebenfalls versagt. Auch hier müssen die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen werden. Der Chef des BKA könnte dem Beispiel des Bundesverfassungsamtes folgen.

3) Militärischer Abschirmdienst muss alle Akten zunächst dem Ausschuss vorlegen. Eine Vertuschung oder Zurückhaltung der Akten muss politische wie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

II.Versagen der politischen Klasse

1) Die damaligen politisch Verantwortlichen müssen sich auch zu Wort melden und politische Verantwortung übernehmen. Bis jetzt haben sich Otto Schily und Günter Beckstein zu Wort gemeldet. Wolfgang Schäuble, Fritz Behrens und Volker Bouffier müssen sich auch kritischen Fragen stellen. Eine Anhörung weiterer Politiker vor dem Ausschuss wäre ein wichtiges Signal.

2) Es ist unerträglich, dass die Hessischen Behörden die Aufklärung durch Nicht-Herausgabe von Informationen behindern.

3) Das negative Bild von Einwanderern ist auch der diskriminierenden und negativ geführten politischen Debatten zurückzuführen. Hier muss sich insgesamt die politische Klasse in unserem Land kritisch auseinandersetzen.

III. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses

1) Der Untersuchungsausschuss hat bis heute eine sehr gute Arbeit geleistet. Unser Dank gilt allen Fraktionen, die hoffentlich für die Aufklärung dieses Skandals beitragen werden.

2) Nichtsdestotrotz wäre es sinnvoll, die Protokolle der (öffentlichen) Sitzungen zeitnah zu veröffentlichen. Der Vorwand, dass die noch einzuladenden Personen ihre Aussagen entsprechend vorbereiten könnten, ist absurd, da die Ausschusssitzungen öffentlich sind und Beobachter alles selber mitschreiben könnten. Eine solche Transparenz ist sehr wichtig, damit die breite Öffentlichkeit die Arbeit besser verfolgen kann.

IV. Juristisches Vorgehen gegen die Ermittlungsbehörden

1) Die Anwälte von Süleyman Tasköprü haben eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB gegen die in Betracht kommenden Personen im Bundesamt für Verfassungsschutz erstattet.

2) Sie prüfen derzeit, ob das Verhalten des damaligen Innenministers Volker Bouffier wie auch des Mitarbeiters des Landesamtes für Verfassungsschutzes Andreas T. eine strafbare Handlung im Sinne des § 258 a StGB wegen Strafvereitelung im Amt darstellt.

3) Die Türkische Gemeinde in Deutschland wird diese Mordfälle vor entsprechende internationale Institutionen bringen. Hierbei denken wir an den Beauftragten für die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bei der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), an den UN-Menschenrechtsrat sowie an die Menschenrechtskommission des Europarates.

V. Reaktion der türkischen Bevölkerung

1) Die türkische/türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland ist über diese Vorgänge empört und findet diese Entwicklungen ungeheuerlich. Die Türken erwarten weitere Konsequenzen.

2) Das Vertrauen in die Sicherheitsorgane, insbesondere in den Verfassungsschutz ist auf den Nullpunkt gesunken; der Unmut ist gestiegen.

3) Die Türken sind der Meinung, dass die Sicherheitsorgane nicht in der Lage sind, die körperliche Unversehrtheit der Einwanderer zu schützen.

4) Türken befürchten zu Recht, dass der politischen Kultur in Deutschland ein großer Schaden zugefügt wurde und stimmen dem Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy ausdrücklich zu, dass „die skandalöse Vernichtung einschlägiger Akten nicht dazu geeignet ist, Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen“.

VI. Was ist zu tun?

1) Eine offene Debatte über den INSTITUTIONELLEN / STRUKTURELLEN RASSISMUS muss geführt werden.

2) Die Hasskriminalität muss effektiver bekämpft werden.

3) Es muss eine unabhängige Beobachtungstelle zur Überwachung von Rassismus in Deutschland eingerichtet werden.

4) Bei Übergriffen auf Menschen mit Migrationshintergrund und auf Menschen, die dazu zugeordnet werden, müssen zunächst von einem rassistischen Hintergrund ausgegangen werden.

5) Anstatt einer ausgrenzenden Ausländerpolitik muss eine antirassistische Gleichstellungs- und Partizipationspolitik eingeführt werden.