M: info@tgd.de    |    T: +49(0)30-896 83 81 0

UN – ANTIRASSISMUS AUSSCHUSS (CERD) RÜGT DIE BUNDESREPUBLIK IM „FALLE SARRAZIN“

Donnerstag, der 18. April 20132013, Pressemitteilungen

Pressemitteilung: UN – ANTIRASSISMUS AUSSCHUSS (CERD) RÜGT DIE BUNDESREPUBLIK IM „FALLE SARRAZIN“

Die Beschwerde des TBB (Türkischer Bund Berlin-Brandenburg) wurde positiv entschieden:

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin verletzt UN-Antirassismus-Konvention

 

Der TBB-Sprecher Hilmi Kaya TURAN erklärte:

„Dies ist eine historische Entscheidung.

Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass die Äußerungen Herrn Sarrazins auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung enthalten.

Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass trotz vorhandener gesetzlicher Bestimmungen Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens in der Bundesrepublik in der Praxis unzureichend ist. Der Ausschuss hat die Bundesrepublik aufgefordert, entsprechend zu handeln. Außerdem hat der Ausschuss implizit eine entsprechende Schulung der Staatsanwält_innen und Richter_innen empfohlen.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dem Bundestag und den Landesregierungen, dass die CERD-Empfehlungen ohne Verzögerung umgesetzt werden.“

 

Weiterführende Informationen

Die Entscheidung des CERD-Ausschusses über die Beseitigung der Rassendiskriminierung Gemäß Artikel 14 der internationalen Konvention zur Beseitigung jeder von von Rassendiskriminierung kann hier in deutsch eingesehen werden.

Die Entscheidung des CERD-Ausschusses über die Beseitigung der Rassendiskriminierung Gemäß Artikel 14 der internationalen Konvention zur Beseitigung jeder von von Rassendiskriminierung kann hier in englisch eingesehen werden.

Die Begründung des CERD können sie hier einsehen.

Das “Internationale Abkommen zur Beseitigung von jeglicher Form von Rassendiskriminierung von 1966 können sie hier einsehen.