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Themenbereiche Teilhabe und Migration im Koalitionsvertrag

Berlin, 29.11.2013, Presseerklärung:

Koalitionsvertrag zu Themenbereichen Teilhabe und Migration:

Schöne Worte – Wenig Anhaltspunkte für die konkrete Umsetzung

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat die Ankündigungen in den Bereichen Migration, Integration, Gleichstellung, Asyl und Flüchtlinge im Koalitionsvertrag in einer ersten Stellungnahme als unzureichend bezeichnet.

Der Bundesvorsitzende und die stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat und Ayşe Demir erklärten hierzu: „Im Vertrag stehen schöne und grundsätzlich richtige Äußerungen zum Themenbereich, jedoch wird wieder ausgeblendet, dass auch die sog. Mehrheitsbevölkerung auf den Teilhabeprozess vorbereitet werden soll.“

Begrifflichkeiten:

Die Begriffe Zuwanderung und Integration werden weiterhin verwendet, obwohl wir uns schon längst als Einwanderungsland sehen und vielmehr von Teilhabe anstatt Integration sprechen. Die einseitige Sichtweise wird im Koalitionsvertrag weitergeführt. Obwohl „Integration“ als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und als ‚Prozess, der allen etwas abverlangt‘, gesehen wird, gibt es keine konkrete Forderung an die sog. Aufnahmegesellschaft.

Kompetenzen anerkennen:

Die Nachqualifizierung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Berufsqualifikationen sollte finanziert werden. Hierzu stehen vage Aussagen.

Teilhabe von Zuwanderern stärken:

Ohne eine eindeutige Regelung im SGB (Einwanderer als Zielgruppe) könne nicht von einer gezielten Förderung ausgegangen werden.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Eine Novellierung es Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist nicht vorgesehen.

Willkommens- und Anerkennungskultur:

Die Willkommenskultur beginnt bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, also schon im Ausland, wird fortgesetzt an der Grenze Deutschlands und danach in den Ausländerbehörden. Dazu sollte ein abgestimmtes Verfahren entwickelt werden, um von einer Willkommenskultur zu sprechen.

Das Ziel der Erhöhung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Stellen ist richtig, jedoch fehlt hier die Benennung von verbindlichen Zielgrößen.

Vorintegration von Neuzuwanderern stärken:

Eingliederungsangebote in den Herkunftsländern können sinnvoll sein, dürfen jedoch nicht zur Verhinderung des Familiennachzuges führen. Es müssten Anreizmodelle geschaffen werden für diejenigen, die vor der Einreise an entsprechenden freiwilligen Eingliederungsmaßnahmen teilgenommen haben.

Deutsche-Islam-Konferenz:

Die Fortführung der Deutschen-Islam-Konferenz ist zu begrüßen, sie darf jedoch nicht mit sicherheitspolitischen Aspekten verfrachtet werden.

Konsequenzen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss:

Wie diese Empfehlungen umgesetzt werden, und welches Gremium dies begleitet, ist sehr vage formuliert. Aus diesem Grund wäre ein hierfür einzurichtender Bundestagsausschuss hilfreich.

EU-Beitritt der Türkei:

Der Beitritt der Türkei sollte als nationales Ziel der Bundesrepublik Deutschland definiert werden, falls die EU ein Akteur in der Weltpolitik sein möchte.

Doppelte Staatsbürgerschaft:

In der heutigen Gesellschaft ist es nun mal Fakt, dass sich Menschen mehreren Ländern gegenüber verbunden fühlen und mehrere Heimaten haben. Mit der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Kindern sind somit die vorgeschobenen Argumente der CDU, wie z.B. Mehrstaatlichkeit bringen Loyalitätskonflikte, hinfällig. „Wenn wir Millionen von Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die sie weitervererben, werden wir eine dauerhafte türkische Minderheit in Deutschland haben. Das bedeutet eine langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft.“ (Hans-Peter Friedrich). Auch diese Argumentation ist hinfällig.

Die Lebens- und Integrationsleistung der ersten Generation findet keine Berücksichtigung. Mit der Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit hätte man sie geehrt und ihre Lebensleistung anerkannt. Mit dieser Regelung wird eine Trennlinie zwischen den Generationen gezogen, indem man mit der Abschaffung der Optionspflicht für die nach 1990 geborenen Menschen die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert, bei der ersten, zweiten und teilweise der dritten Generation aber nicht.

Die Vorstandsmitglieder in der Türkischen Gemeinde und die der Landesverbände, die in der SPD sind, haben beschlossen, mit „Nein“ zum Koalitionsvertrag zu stimmen. Damit möchten sie ein Zeichen setzen und die Enttäuschung gegenüber der SPD zum Ausdruck bringen.

Ferner muss nun auch geschaut werden, was mit den 176 Jugendlichen geschieht, die nun in diesem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Hier muss unbedingt eine Lösung gefunden werden!