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Staatsangehörigkeitsrecht: Presseerklärung zum Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums

Donnerstag, der 13. Februar 20142014, Pressemitteilungen, Themen, Türkei und EU

DER GESETZESENTWURF IST VÖLLIG UNZUREICHEND UND BRINGT NOCH MEHR BÜROKRATIE

In einer ersten Stellungnahme kritisierte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 10. Februar 2014, der der Türkischen Gemeinde in Deutschland vorliegt, sehr scharf.

Kenan Kolat: „Der Gesetzesentwurf ist nicht nur unzureichend, sondern schafft viele neue Ungerechtigkeiten und bringt noch mehr Bürokratie.“

Das Bundesinnenministerium mache mit diesem Entwurf das Staatsangehörigkeitsrecht noch komplizierter. Kolat: „Die SPD rufe ich auf, diesen Entwurf in dieser Form nicht zu akzeptieren und einen einfacheren Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem die Optionspflicht völlig abgeschafft wird.“

Mit diesem Entwurf werde die Optionspflicht nicht abgeschafft, sondern fortgeführt, so Kolat weiter.

Nach dem Entwurf ‚verliert ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn er bis zur Vollendung seines 23. Lebensjahres entweder sich mindestens zwölf Jahre, davon zwischen dem zehnten und sechzehnten Lebensjahr mindestens vier Jahre, im Inland aufgehalten hat oder im Inland einen Schulabschluss erworben hat.‘

 

Mit dieser Regelung schaffe man neue Gruppen, die eventuell diese Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht Mehrstaatler werden können, so Kolat. Somit schaffe der Entwurf neue Ungerechtigkeiten.

„Was hat ein Schulabschluss in Deutschland mit der Mehrstaatigkeit zu tun“, fragte Kolat. Kolat: „In einer globalisierten Welt leben die Menschen überall und gehen in diesen Ländern in die Schule. Mit dieser Begründung einen Unterschied für diejenigen zu machen, die nicht in Deutschland eine Schule besucht haben oder keinen Abschluss gemacht haben, und somit ihre ursprüngliche (z.B. die türkische) Staatsangehörigkeit nicht behalten dürfen, ist absurd. Diese Kinder bzw. Jugendliche wären optionspflichtig und würden sich dann eventuell für die Deutsche entscheiden. Der sog. Integrationsargument greift hier gar nicht.“

„Kinder von binationalen Ehen werden wie bisher auch in Zukunft ihre zwei Staatsangehörigkeiten behalten, egal, ob sie in Deutschland einen Abschluss machen oder nicht oder ob sie in Deutschland in die Schule gehen“, erklärte Kolat.

Auch für diejenigen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Option für die andere Staatsangehörigkeit oder durch Nicht-Option verloren haben, bringe der Entwurf keine Lösung, so Kolat weiter. „Im Begründungsteil wird auf die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung hingewiesen, die völlig unzureichend ist und zu unterschiedlichen Handhabungen Tür und Tor öffnen wird. Hier wäre ein unbürokratischer Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit einer Übergangsregelung notwendig“, erklärte Kenan Kolat.

„Es muss auch für diejenigen eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben und im Nachhinein z.B. die türkische Staatsangehörigkeit wieder annehmen wollen, ohne die deutsche Staatsnagehörigkeit zu verlieren“, erklärte Kolat. Für diese Gruppe könne ein Anspruch für eine Beibehaltungsgenehmigung eingeführt werden.

Im Gegensatz zur Begründung in der Präambel schaffe der Entwurf mehr Bürokratie und löse nicht die Problematik, so Kolat abschließend.