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PM: Wieder eine Diskriminierung wegen eines Kopftuches

Pressemitteilung zum Kopftuchverbot einer Krankenschwester Wieder eine Diskriminierung wegen eines Kopftuches Das St.-Johannes-Hospital in Dortmund hat einer türkeistämmigen Krankenschwester und langjährigen Mitarbeiterin gekündigt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trug. „Dies ist eine eklatante Diskriminierung eines Menschen wegen seines Glaubens“, kommentierte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çınar, diese Entscheidung der Krankenhausverwaltung. Nach Ansicht von Çınar widerspricht diese Entscheidung den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, ebenso dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): „Auch wenn es sich hier um ein ‚konfessionelles‘ Krankenhaus handelt, geht es hier um ein Krankenhaus und nicht um eine religiöse Institution, deshalb dürfen hier die Ausnahmen des AGG nicht zur Geltung kommen“ so Çınar. Die TGD hoffe, dass das zuständige Arbeitsgericht der Klage der Krankenschwester Recht geben werde, heißt es in der Erklärung der Türkischen Gemeinde in Deutschland.