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Bundestagsdebatte zu den NSU-Verbrechen am 05. November 2014

Berlin, 04. November 2014

PRESSEMITTEILUNG

Anlässlich des dritten Jahrestages der unfreiwilligen Aufdeckung der Verbrechen des sog. NSU findet am 4. November 2011 eine Bundestagsdebatte statt.

In einer Pressemitteilung kritisierte die Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), dass die durchaus respektablen Empfehlungen des Bundestagsbeschlusses offensichtlich nicht umgesetzt werden.

Beispielweise wurde nach den jüngsten Anschlägen auf Moscheen in verschiedenen Städten relativ schnell erklärt, dass es sich um keinen Anschlag gehandelt habe. Dann mussten diese Aussagen korrigiert werden.

Pressemitteilung

Der NSU-Ausschuss hatte jedoch empfohlen, dass „in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten (…)“, in diese Richtung (Rechtsextremismus) ermittelt werden sollte, was demzufolge auch für Einrichtungen gelten müsste.

Im NSU-Prozess werden dem Gericht Akten vorenthalten, wichtigen Zeugen (insbesondere aus der V-Männerszene) die Aussagegenehmigung verweigert.

Weiterhin wird in der Bundesrepublik das sog. racial profiling (verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen wegen ihrer Hautfarbe) betrieben. Das VG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung erklärt, dass eine Ausweiskontrolle wegen der Hautfarbe nicht zulässig ist.

Auch die Strafgesetzänderung (§ 46 Strafgesetzbuch: sog. Hass-kriminalität) ist unzureichend. Hier werden wieder problematische, verklärende Begrifflichkeiten wie „Rassismus“ und „Fremdenfeindlichkeit“ benutzt. Richtiger wäre es, stattdessen die Tatbestände ggf. durch „ethnische Herkunft, Geschlecht, Glauben, sexuelle Orientierung, Behinderung„ zu ergänzen.

Glauben die Bundesregierung und die Landesregierungen ernsthaft nun alles getan zu haben, um zukünftig rassistische Gewalttaten verhindern zu können?