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Wir wollen, dass Teilhabe von Migrant*innen selbstverständlich wird!

Berlin, 11.11.2016

Die gesellschaftliche Teilhabe von Migrant*innen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht, muss sich jedoch gerade heute noch weiter verbessern. Fünfzig Migrant*innenorganisationen machen der Bundeskanzlerin beim 9. Integrationsgipfel konkrete Vorschläge, wie das ab 2017 erreicht werden kann. Unter anderem wird eine Änderung des Grundgesetzes gefordert – und dass die interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen bundesweit Chefsache wird.

In Deutschland haben 21 Prozent der Menschen eine Einwanderungsgeschichte – mehr als je zuvor. Aber ihr Anteil unter den Bundestagsabgeordnet*innen beträgt beispielsweise nur 5 Prozent. Dieses Repräsentationsdefizit zieht sich durch viele Bereiche und Berufsgruppen und betrifft unter anderem Landes- und Kommunalparlamente, Parteien und Verbände, Behörden und öffentliche Einrichtungen sowie den Medien- und Kulturbetrieb. Auch beim Zugang zu Leistungen und Angeboten von Organisationen und Institutionen in Deutschland erleben viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterhin Benachteiligungen.

Was in dieser Debatte bisher oft fehlt, sind positive Zukunftsbilder und Veränderungsziele. Über 50 Migrant*innenorganisationen aus ganz Deutschland haben daher vor dem 9. Integrationsgipfel am 14. November ein gemeinsames „Impulspapier der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann!“ erarbeitet.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat aktiv bei der Erstellung des Impulspapiers mitgewirkt.

In dem Impulspapier werden vier Veränderungsziele zur Interkulturellen Öffnung priorisiert:

  • In Organisationen und Institutionen, wie Vereine, Verbände, Parteien und öffentliche Verwaltungen, sind Strategien zur interkulturellen Öffnung umgesetzt sowie Vielfalt und Teilhabe gelebte Grundüberzeugungen.
  • Migrant*innenorganisationen werden in Prozesse der interkulturellen Öffnung eingebunden und dafür in ihrer Professionalisierung unterstützt. Es gibt ausreichend Strukturfördermittel und Anlaufstellen für Prozesse der Interkulturellen Öffnung in Organisationen und Institutionen.
  • Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Entscheidungsfunktionen wahrnehmen, hat sich in Organisationen und Institutionen deutlich erhöht.
  • Organisationen und Institutionen erbringen ihre Leistungen in gleicher Qualität für alle Bürger*innen unabhängig von deren Herkunft. Menschen erfahren keine institutionelle Diskriminierung und begegnen keinen sprachlichen und kulturellen Barrieren.

Um diese Ziele wirksam zu erreichen, schlagen die Migrant*innenorganisationen insgesamt 29 Maßnahmen vor – unter anderem eine Änderung des Grundgesetzes, um gleichberechtigte Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft zu verankern. Das neue Staatsziel soll festschreiben, dass die Bundesrepublik ein „vielfältiges Einwanderungsland“ ist und gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration fördert.

„Erst wenn Vielfalt und Teilhabe gelebte Grundüberzeugungen in unserer Gesellschaft sind, können gleiche Chancen für alle geschaffen sein. Das Staatsziel verankert in der Verfassung, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und verpflichtet die Staatsorgane das umzusetzen.“, sagt etwa Farhad Dilmaghani, Vorsitzender von DeutschPlus.

Bei den weiteren Maßnahmen geht es unter anderem um die Verabschiedung eines echten Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes, die Einführung eines Nationalen Rates zur Interkulturellen Öffnung, die Förderung interkultureller Öffnungsprozesse in Organisationen sowie von deren Angebote und Leistungen, die Führungskräfteentwicklung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die gesetzliche Verankerung und Erweiterung des Diskriminierungsschutzes. „Unser umfassender Maßnahmenkatalog basiert auf wissenschaftlicher Expertise, guten Beispielen aus der Praxis und internationalen Erfahrungen“. so Dr. Sylvie Nantcha, Vorsitzende von The African Network in Germany.

Auch ihre eigenen Beiträge zu diesen Maßnahmen haben die Migrant*innenorganisationen erarbeitet. Sie können z.B. als Dialogpartner und professionelle Vielfaltsberater*innen Organisationen aktiv unterstützen, selbst als Multiplikator*innen wirken und sich für die politische Bildung ihrer Zielgruppen einsetzen. Dafür brauchen sie jedoch – gerade in dieser Zeit – noch mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit ihrer Aktivitäten. „Migrant*innenorganisationen sind Impulsgeber und Brückenbauer, damit interkulturelle Öffnung für beide Seiten gelingen kann. Dafür muss die strukturelle Förderung von Migrant*innenorganisationen erheblich ausgebaut werden“, betont Martin Gerlach, Geschäftsführer der Türkischen Gemeinde in Deutschland.

Den Integrationsgipfel und den Austausch mit Frau Bundeskanzlerin Merkel sehen die Organisationen als Auftakt. In den nächsten Monaten sollen mit der Bundesregierung, Parteien, Verbänden und weiteren Organisationen intensiv zu den Vorschlägen Gespräche geführt werden.

Das Impulspapier wurde von Migrant*innenorganisationen in einem breiten Beteiligungsprozess erstellt und ist ein Beitrag im Schwerpunktjahr „Partizipation“ der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz. Die PHINEO gAG begleitete den Prozess.

Das Impulspapier zum Download (pdf): http://bit.ly/Impulspapier_MigrantInnenorganisationen.

Pressekontakt: Martin Gerlach (gerlach@tgd.de / 030 23635100)