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Was können Gesetze? Zur Idee eines Bundespartizipationsgesetzes

Während die politischen Karten für die neue Regierung gemischt werden, rückte insbesondere während der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen am 20. und 21. Novemebr 2017 das Thema einer gesetzlichen Verankerung von Teilhabe und Integration in den Mittelpunkt politischer Diskussionen. Denn die Exklusion von Menschen mit Migrationshintergrund aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen bedroht den sozialen Frieden und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Um den existierenden strukturellen Diskriminierungen entgegenzuwirken, müssen Maßnahmen aktiv gefördert werden, die ein gleichberechtigtes Leben aller Menschen in dieser Gesellschaft ermöglichen. Gleichberechtigte Teilhabe ist nur dann gewährleistet, wenn die unterschiedlichen Perspektiven und Geschichten der Menschen mit Migrationshintergrund einen Platz in den institutionellen Ausgestaltungen des Staates haben.

Die TGD hat dazu bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf für ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz vorgelegt, das die aktive Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe und den Abbau von Eingliederungshemmnissen beinhaltet. Ziel eines solchen Gesetzes auf Bundesebene ist es, die besonderen Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund als Bereicherung zu verstehen und zur Entfaltung kommen zu lassen.

Auf Landesebene gibt es bereits in vier Bundesländern Landesintegrationsgesetze. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration hat hierzu im Oktober 2017 eine Studie veröffentlicht, die diese vier bestehenden Gesetze vergleicht. In Berlin war das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration bereits 2010 gestartet, 2012 folgte Nordrhein-Westfalen (Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen) und in 2016 Baden-Württemberg mit dem Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Schließlich folgte Bayern 2016 mit dem Bayerischen Integrationsgesetz.

Während die ersten drei Landesgesetze die Aspekte der Förderung von Teilhabe und der interkulturellen Öffnung von Institutionen in den Blick nehmen, verweist das bayerische Integrationsgesetz explizit auf Leitkultur im Sinne eines “identitätsstiftenden Grundkonsens” und fokussiert die individuelle Integration von Migrant*innen.


Die vollständige Studie des Sachverständigenrats finden Sie hier: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2017/09/SVR-FB_Integrationsgesetze.pdf

 

Den TGD-Entwurf für ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz finden Sie hier:
Gesetz zur Förderung der Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (MigTeilhG) und zur Änderung von Gesetzen
Erläuterungen zum Gesetzentwurf