M: info@tgd.de    |    T: +49(0)30-896 83 81 0

PM: Keine nachteilige Sonderregelung für Türkei-Reisende

Mittwoch, der 12. August 20202020, Presse, Pressemitteilungen, Startseite, Themen, Türkei und EU

TGD ruft auf: Keine nachteilige Sonderregelung für Türkeireisende!

Das Auswärtige Amt hatte am 04.08.2020 mitgeteilt, dass die Reisewarnung für die Türkei teilweise aufgehoben wird. Demnach sind die Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Muğla von der Reisewarnung ausgenommen. Bei der Abwägung von Maßnahmen zur weiteren Eindämmung von Covid-19-Infektionen und gleichzeitiger Berücksichtigung von Interessen von Bürger*innen mit türkischen Wurzeln, begrüßt die TGD diese Entscheidung als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung.

Gleichzeitig sorgt die aktuelle Vereinbarung beider Länder im Hinblick auf die Umsetzung der PCR-Testung für große Verunsicherung und Irritationen.

Denn zusätzlich zur nun geltenden allgemeinen Testpflicht in Bezug auf ausgewiesene Risikogebiete gibt es für Reiserückkehrende aus der Türkei eine Sonderregelung: Diese beinhaltet, dass sich Reisende bereits vor der Rückreise um einen kostenpflichtigen (an Flughäfen ca. 30€/Person) PCR-Abstrich bemühen müssen, der dann bei der Ausreise / dem Abflug aus der Türkei einen negativen Befund ausweisen muss. Sollte der PCR-Abstrich auf eine positive Covid-19-Infektion hinweisen, müssen sich die Reiserückkehrenden für 14 Tage in der Türkei in Quarantäne begeben. Eine Ausreise ist also erst danach möglich.

„Diese Sonderregelung wirkt auf viele Menschen, die in die Türkei reisen – ob mit oder ohne Migrationsgeschichte – völlig willkürlich. Warum darf ich, wenn ich mich in einem bulgarischen oder belgischen Risikogebiet aufgehalten habe, den Test in Ruhe und kostenfrei in Deutschland durchführen, und bei einer Türkei-Reise nicht?“ – fasst Atila Karabörklü, Bundesvorsitzender der TGD, den Unmut in der türkischen Community und unter Tourist*innen zusammen.

Als Bundesverband weisen wir darauf hin, dass diese spezifische Regelung Reisende in die Türkei nachteilig betrifft und einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.

Serhat Ulusoy, stellvertretender Bundesvorsitzender der TGD und Vorsitzender des Türkischen Bundes in Nordrhein-Westfalen, erklärt abschließend: „Wir rufen das Auswärtige Amt dazu auf, diese zusätzlichen bürokratischen Hürden in Bezug auf Türkei-Reisen möglichst rasch abzubauen und gleiche und transparente Bedingungen für alle Risikogebiete zu schaffen.“

Die Pressemitteilung als PDF.