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DIE TÜRKISCHE GEMEINDE IN DEUTSCHLAND SIEHT SICH BESTÄTIGT

Freitag, der 4. Dezember 19981998, Pressemitteilungen, Themen, Türkei und EU

Mit Genugtuung hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) die Ergebnisse der Diskussion zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in der Transatlantischen Lerngemeinschaft zur Kenntnis genommen.

Internationale Experten hatten in diesem Gemeinschaftsprojekt der Bertelsmann-Stiftung des Germann Marschall Fund und des Centrums für angewandte Politikforschung begrüßt, daß die Rot-Grüne-Koalition Kinder von Ausländern grundsätzlich per Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen will. Die Integration der EinwandererInnen der zweiten und dritten Generation werde somit bedeutend gefördert, hieß es dort.

Auf der Tagung war auch festgestellt worden, daß durch die Verwirklichung dieser Reform mehr Einheitlichkeit in der EU erreicht wäre.

Als problematisch war kritisiert worden, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Geburt, wenn kein Elternteil in Deutschland geboren ist, davon abhängt, daß ein Elternteil vor dem 14. Lebensjahr eingereist sein muß. Die TGD appellierte an die Koalition, diesen Punkt nochmals zu überprüfen und das Geburtsortprinzip immer dann anzuwenden, wenn ein Elternteil einen festen Aufenthaltsstatus hat.

Hierzu erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der TGD, Safter Çınar: ”Die Diskussion internationaler Migrationsexperten hat gezeigt, daß die Pläne der neuen Bundesregierung in die richtige Richtung weisen. Insbesondere wurde klar, daß im Gegensatz zu den unqualifizeirten Aussagen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion die neue Regelung nicht gegen EU-Recht verstößt, sondern gerade zur Angleichung führt”. Çınar forderte die Bundesregierung auf, nunmehr ohne Verzögerung die Koaltionsvereinbarung umzusetzen.