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DIE GEPLANTE FAMILIENNACHZUGSREGELUNG IST VERFASSUNGSWIDRIG

Samstag, der 7. Januar 20062006, Politische Partizipation, Pressemitteilungen, Themen

Zur geplanten Verschärfung des Zuwanderungsrechts meldete die Türkische Gemeinde in Deutschland in einer ersten Stellungnahme verfassungsrechtliche Bedenken an.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat: „Mit der Erhöhung des Zuzugalters auf 21 Jahre verhindert man nicht die Zwangsverheiratung, sondern das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie gemäß Artikel 6 GG.“ Dies sei nach Kolats Ansicht verfassungswidrig.

Im Jahre 1987 habe es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Ehebestandszeit von 3 Jahren gegeben. Hierbei hatte das Bundesverfassungsgericht die große Bedeutung des Grundrechts zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 GG festgestellt.

Dass bei dieser Regelung auch der hier lebende Partner 21 Jahre alt sein müsse, sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren. „Wir gehen davon aus, dass diese Regelung mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigen wird“, so Kolat weiter.

Der Zwangsheirat sei mit solchen Maßnahmen nicht zu verhindern. Hierzu brauche man eine breite gesellschaftliche Diskussion, wobei niemand wisse, wie hoch der Anteil der nach Deutschland durch Familienzusammenführung kommenden Ehegatten sei.

Dass neben der Erhöhung des Nachzugsalters nachziehende Ehegatten vor der Einreise Deutschkenntnisse nachzuweisen haben, werde nach Ansicht Kolats auch keinen Bestand vor den Gerichten haben. Kolat: „Das neue Zuwanderungsrecht verpflichte die nachziehenden Ehegatten bereits zur Teilnahme an Integrationskursen. Ohne die Erfahrungen dieser Regelung abzuwarten, will man wieder Änderungen vornehmen. Wir haben Zweifel, ob mit den Änderungen der Zwangsheirat verhindert werden soll oder die Familienzusammenführung.“