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Presseerklärung: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erklärt Personenkontrollen aufgrund der „Hautfarbe“ durch die Bundespolizei als unzulässig

Berlin, 31.10.2012

Erst wurde die Praxis des Racial Profiling bestätigt – und nun der Fehler eingesehen

Der diversitypolitische Sprecher der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Serdar Yazar, begrüßte das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz als eine wichtige Entscheidung in die richtige Richtung.

Er warnte bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Februar diesen Jahres, dass die Auswahl der zu kontrollierenden Personen auch nach dem äußerem Erscheinungsbild vorgenommen werden können, einen Nährboden für institutionellen Rassismus schaffen bzw. eine diskriminierende Praxis legitimieren könnte.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland halte weiterhin an der Forderung fest, dass staatliche Institutionen bei der Kriminalitätsbekämpfung – und Prävention ihre eigenen Erfahrungswerte und Methoden unter dem Gleichheitsaspekt aller Menschen in diesem Lande kritisch überprüfen sollen.

Gleichzeitig appellierte Serdar Yazar, diesen Fall nicht als Einzelfall, sondern als Denkanstoß für diskriminierende polizeiliche Maßnahmen in öffentlichen Plätzen, Verkehrskontrollen zu betrachten.

Serdar Yazar: „Ich erwarte von den Behörden einen sensiblen Umgang mit dieser Thematik.“