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PM: Sprachtests bei Ehegattennachzug nach dem EuGH-Urteil

Montag, der 14. Juli 20142014, Bildung und Kultur, Pressemitteilungen, Themen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hatte bereits in den neunziger Jahren die Einführung von Integrationskursen nach Einreise in die Bundesrepublik gefordert und bei erfolgreicher Teilnahme beschleunigte Aufenthaltssicherung und Einbürgerung vorgeschlagen. Leben wir noch in einem Rechtsstaat? Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt (Rechtssache C 138/13, Urteil vom 10.07.2014), dass die 2007 eingeführten „Sprachtests vor dem Ehegattennachzug“ die in „Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970“ zwischen der Türkei und der EWG „enthaltene Stillhalteklausel einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht, die eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zweck der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreisen wollen, vor der Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitgliedstaats erworben haben.“(sog. Stillhalteklausel) Laut Medienberichten hat nun der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU), erklärt, dass die Bundesregierung an den Sprachtests festhalten werde. „Dies wäre ein unerhörter Rechtsbruch, der in unserer jüngsten Geschichte seinesgleichen sucht. Dass die Bundesrepublik innerhalb der EU am häufigsten gegen Türkei-EU-Recht verstößt und deshalb laufend vor dem EuGH Prozesse verliert, ist nicht neu, aber bisher hat sie sich zumindest an Gerichtsurteile gehalten,“ kommentierte der Bundesvorsitzende der TGD, Safter Çınar, die Äußerungen aus dem BMI. Falls das BMI es noch nicht mitbekommen haben sollte: Die Urteile des EuGH seien für Mitgliedsstaaten unmittelbar geltend, deshalb müsse das Auswärtige Amt die Vertretungen in der Türkei anweisen, umgehend diese Praxis zu beenden, forderte die TGD. „Ich hoffe, diese unglücklichen Äußerungen von Staatssekretär Krings sind der WM-Siegesfeier geschuldet und werden bei nüchterner Betrachtung nicht mehr wiederholt“, meinte Çınar. Um weitere Irritationen zu vermeiden müssten Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier für die sofortige Umsetzung des Urteils sorgen, heißt es in der Erklärung der TGD. Roland Koch hat abgedankt, Herr Staatssekretär Dreiseitel Jo Dreiseitel (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung, tritt trotz des EuGH-Urteils weiterhin dafür ein, dass Ehegatten vor der Einreise Sprachkenntnisse nachweisen sollten. Safter Çınar, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, meinte hierzu: “Herr Dreiseitel hat wohl noch nicht mitbekommen, dass Roland Koch nicht mehr Ministerpräsident in Hessen ist. Die Zeiten, wo mit Stimmungsmache gegen Migrant*innen und Migration Politik gemacht wird, dürften vorbei sein.“ Dass gerade ein Grüner Politiker solche Positionen vertritt, während die Bundestagsfraktion das Urteil begrüßt und die Sprachtest für alle abgeschafft haben will, sei besonders eigenartig, heißt es in der Erklärung der TGD. „Bei allem Respekt vor Meinungspluralität sollten die Bündnisgrünen doch entscheiden, ob sie Politik für die Menschen oder für die Stammtische machen wollen“, erklärte Çınar abschließend.