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TBB zum Urteil des Berliner Landgerichts im Mordfall Luke H.

Zwar wurde der Mörder Rolf Z. für schuldig befunden und zu 11 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Der TBB kritisierte jedoch, dass das Gericht kein rassistisches Tatmotiv erkennen konnte: “Dass jemand Nazidevotionalien sammele, mache ihn noch nicht zum Nazi, so das Gericht.”

“Es geht hier doch nicht darum, ob Rolf Z. ein Nazi ist, sondern um die Tatsache, dass Rolf Z. aus rassistischen Gründen getötet hat”, so Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Weiterhin bliebe es auch unklar, ob es eine Verbindung zum immer noch ungeklärten Mord an Burak B. gebe. Beide Morde geschahen in Neukölln und beiden Morden war keinerlei Kontakt zwischen Täter und Opfer vorausgegangen.

“Solche Urteile sind geeignet, Rassismus zu verharmlosen und dazu beizutragen, dass das ohnehin verlorenen gegangene Vertrauen insbesondere der migrantischen Community in die Politik und in die Gesellschaft noch stärker abnimmt”, so Demir weiter.

Das Berliner Landgericht hätte wissen müssen, dass bekanntlich nicht alle Rassisten unserer Gesellschaft auch Nazis sind. Der TBB erinnerte zu diesem Anlass (die Bundesregierung und die Landesregierungen!) abermals an die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Anti-Rassismus Konvention (CERD) im Fall Sarrazin aus dem Jahr 2013. Der Ausschuss forderte u.a. mehr Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Rassismus und Diskriminierung gegenüber Minderheiten sowie verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen für Staatsanwält*innen und Richter*innen.