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TBNRW zur Reiserückkehrregelung Türkei

Mittwoch, der 12. August 2020aus den Mitgliedsorganisationen

Serhat Ulusoy: „Ungleichbehandlung von Reiserückkehrern aus der Türkei muss umgehend aufhören“

Das Auswärtige Amt der Bundesregierung Deutschland hat am 04.08.2020 mitgeteilt, dass die Reisewarnung für die Türkei teilweise aufgehoben wird. Demnach sind die Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla von der Reisewarnung ausgenommen.

Bei der Abwägung von Maßnahmen zur weiteren Eindämmung von Covid-19-Infektionen und gleichzeitiger Berücksichtigung von Interessen von Bürgern aus NRW mit türkischen Wurzeln, begrüßt der Türkische Bund in Nordrhein-Westfalen (TB NRW) diese Entscheidung als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung.
Jedoch sorgt die aktuelle Vereinbarung beider Länder im Hinblick auf die Umsetzung der PCR-Testung für große Verunsicherung und Verärgerung.

Die seit dem 08.08.2020 geltende „allgemeine“ Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten sieht vor, dass sich die Reiserückkehrer bei Einreise in die Bundesrepublik an Flughäfen, Bahnhöfen oder stationären Einrichtungen in Grenzregionen (z.B. bei Einreise mit dem PKW) kostenlos testen lassen müssen oder sich 14 Tage zuhause in Quarantäne begeben müssen.
Diese „allgemeine“ ab sofort gültige Regelung wird für Reiserückkehrer aus der Türkei mit einer Sonderregelung zur Verärgerung der Menschen mit und ohne türkischen Migrationshintergrund nochmal erschwert. Demnach müssen sich die Touristen vor der Rückreise um einen kostenpflichtigen (an Flughäfen ca. 30€/Person) PCR-Abstrich bemühen, der dann bei der Ausreise / dem Abflug aus Türkei einen negativen Befund ausweisen muss. Sollte der PCR-Abstrich auf eine positive Covid-19-Infektion hinweisen, müssen sich die Reiserückkehrer für 14 Tage in der Türkei in Quarantäne begeben. Eine Ausreise ist also erst danach möglich.

“Diese Regelung stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Reiserückkehrer aus der Türkei dar”, stellt der Landesvorsitzende des Türkischen Bundes in NRW und stellvertretende Vorsitzende der TGD, Serhat Ulusoy, fest.

Daher fordert die TGD und der Türkischen Bund in NRW die Verantwortlichen (Deutschland und Türkei) dazu auf, diese neue Regelung zu überdenken und einer Schlechterstellung von Reiserückkehrern aus der Türkei einen Riegel vorzuschieben.

Die Pressemitteilung als PDF.