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TGD-PM zur Gesetzesänderung “Fremdenfeindlichkeit” § 46 (2) Strafgesetzbuch

Salı Şubat 24th, 20152015, Pressemitteilungen, NSU,

Berlin, 24.02.2015

Pressemitteilung

Die Türkische Gemeinde in Deutschland fordert ersatzlose Streichung des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“ im Gesetzentwurf zur Änderung von § 46 (2) des Strafgesetzbuches

Den Mitgliedern des Deutschen Bundestages liegt ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Darin ist eine Änderung des § 46 (2) des Strafgesetzbuches enthalten, wonach „rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende“ Motive bei Straftaten strafverschärfend zu berücksichtigen sind.

Dazu erklärte Ay?e Demir, stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD): „Grundsätzlich befürworten wir Reformen, die zur Behebung von Defiziten der Polizei und der Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung und Verfolgung von rassistisch motivierten Gewalttaten dienen sollen. Jedoch fordern wir den Bundestag auf, das Merkmal „fremdenfeindliche“ aus dem Gesetzentwurf ersatzlos zu streichen.“

„‚Fremdenfeindlichkeit‘ wird in der öffentlichen Wahrnehmung als Ersatz für den Begriff ‚Rassismus‘ benutzt und dient der Verharmlosung der Taten sowie der Verwischung von historischen Zusammenhängen“, so Demir weiter.

Bei dem im Gesetzestext enthaltenen Attribut des „Fremden“ handele es sich um eine
Zuschreibung, welche Menschen, die schon lange als Eingewanderte in Deutschland leben, ausgrenzt und neue Vorurteile schürt, erklärte Demir abschließend.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland forderte den Gesetzgeber auf, im Gesetzestext auf den Begriff der „Fremdenfeindlichkeit“ zu verzichten.